an der Rothenburg 43-44 in Münster
Nehmen Sie doch Platz!
Hier sind die ersten Schritte:
Im unverbindlichen Erstgespräch (1. Sprechstunde) können Sie Ihr Anliegen und Ihre Symptome schildern. In den folgenden Sitzungen (weitere Sprechstunden/probatorische Sitzungen) wird der diagnostische Prozess eingeleitet und abschließend wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden soll. Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie, allerdings kann die Kostenerstattung von Ihrem jeweiligen Tarif abhängen.